Fremdgehen – Unterhalt
Wenn aus dem Seitensprung neun Monate später ein Kind hervorgeht, dann stehen Sie vor erheblichen Kosten. Denn dem Fremdgehen folgt der Unterhalt.
Es ist für den Unterhalt unerheblich, ob das Kind aus einer Liebesbeziehung oder einem Seitensprung entstanden ist. So oder so hat der Vater neben gewissen Rechten auch Pflichten. Dazu zählt insbesondere Unterhalt für das Kind und je nach Situation auch für die junge Mutter.
Sofern aus dem Seitensprung eine Schwangerschaft wurde und ein Kind zur Welt kommt, sollten Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Familienrecht einholen, denn es gibt plötzlich viel zu regeln und zu bedenken. Ohne Expertenrat sind den Fehlern Tür und Tor geöffnet.
Interessieren Sie sich für die Frage, ob durch Fremdgehen Ihres Partners Unterhaltsansprüche im Falle einer Scheidung entfallen können, so ist es ebenfalls notwendig, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, denn die Rechtslage zu der Thematik Unterhalt bei Fremdgehen ist recht kompliziert und abhängig von dem Land, in dem Sie leben.
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